Ab 09. Februar greift in Baden-Württemberg eine von der Landesregierung beschlossene angepasste Corona-Verordnung. Fortan entfällt im Einzelhandel die 3G-Regelung in der Alarmstufe I. Erst in Alarmstufe II greift die 2G-Regelung wieder. Dies bedeutet für deinen derzeitigen Besuch im Autohaus:
Die Inanspruchnahme von Beratungs- und Verkaufsleistungen im Bereich Neuwagen, Gebrauchtwagen und Teiledienst ist bis auf Weiteres wieder uneingeschränkt möglich. Ein 3G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich.
Möchtest du dein Fahrzeug zum Service bringen, gelten weiterhin keine Einschränkungen. Das heißt, es ist kein Nachweis über eine Impfung, Genesung und auch kein Test notwendig.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf unserem Gelände (Innen- sowie Außenbereich) entfällt. Nutze gerne weiterhin unsere Desinfektionsspender.
Gut zu wissen: Vom 13. November 2021 an haben wieder alle Menschen in Deutschland Anspruch auf kostenlose Corona-Schnelltests in anerkannten Teststellen.
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Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf deinen Besuch!
Bleib gesund, viele Grüße sendet dir
dein Team von Volkswagen Automobile Stuttgart