Das Land Baden-Württemberg hat ein Interesse daran, den Anteil an Personenkraftwagen (PKW) mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb zu erhöhen und den Markthochlauf zu unterstützen. Ziel der Förderung ist ein rascher Anstieg an PKW mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Das Ministerium für Verkehr versteht den BW-e-Gutschein als Anreiz, sich für einen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb ausgestatteten PKW zu entscheiden.
- Förderung der Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für Elektrofahrzeuge mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb
- Zuschüsse für Einzelfahrzeuge in Höhe von 6.000€ für batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500€ für Plug-in-Hybride
Antragsberechtigt sind alle Taxibetriebe, Mietwagenbetriebe nach dem Personenbeförderungsgesetz, Fahrschulbetriebe, Carsharing-Unternehmen, Pflege- und Sozialdienste, Kommunen, Landkreise, Kurier-Express-Paket-Dienste und Lieferdienste, die nach dem Stichtag 01.11.2017 in Baden-Württemberg ein neues Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug (gemäß EmoG -Definition) bestellen und zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren.
Kommunen, Landkreise, Kurier-Express-Paket-Dienste und Lieferdienste sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie ihren Standort in Luftreinhalteplangebieten von Baden-Württemberg haben und in diesen verkehren.
Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (max. 3Jahre) in Baden-Württemberg zugelassen sein.